Zum Hauptbereich springen Zum Hauptmenü springen
Zur Startseite

Glossar

    • „arisch”

      In der nationalsozialistischen Ideologie wurden Menschen rassistisch und antisemitisch ausgegrenzt. Dafür schöpften die Nationalsozialist*innen aus den Ende des 19. Jahrhunderts entstandenen Pseudowissenschaften (also keine echten Wissenschaften) der sogenannten „Rassenhygiene” und „Rassentheorie”. Diesen nach wurden Menschen in unterschiedliche „Rassen” eingeteilt und hierarchisiert. Als „arisch” oder „Arier” wurden die angeblich wertvollsten Menschen bezeichnet. Eigentlich ist der Begriff schon älter und wurde ursprünglich für verschiedene Menschengruppen verwendet, die unterschiedliche miteinander verwandte Sprachen sprachen (die meisten europäischen und einige asiatische Sprachen). Unter der NS-Herrschaft wurde das deutsche Volk als weiße christlich geprägte „arische Rasse” gedacht. Die Kategorien „arisch” bzw. „deutschblütig”, jüdisch, schwarz usw. wurden biologistisch gedacht, staatlich erfasst und medizinisch erforscht. Juden_Jüdinnen, schwarze Menschen und Menschen of Color, sowie Sinti*zze und Rom*nja wurden als „Nichtarier” bezeichnet, gewaltsam ausgegrenzt und ermordet.

  • A

    • Asterisk (Sternchen *) vor dem Vornamen

      Aus Respekt gegenüber den Betroffenen aus der Vergangenheit werden in dieser Ausstellung die selbstgewählten Name von Betroffenen verwendet, insofern sie bekannt sind. Vor einigen Vornamen steht einen Sternchen/Asterisk (*).

      Ein Asterisk wurde vor allem dann vor den Vornamen gesetzt, wenn nur der Direktivname der Person bekannt ist. Den Asterisk setzte die Kuration vor allem dann vor den Direktivnamen, wenn jüngere selbst verfasste Dokumente vermuten lassen, dass Betroffene den Direktivnamen im Privaten weiterverwendeten. In einigen Fällen können sowohl ein oder mehrere selbstgewählte Vornamen, als auch ein Direktivname bekannt sein. Auch hier werden die Namen mit einem Asterisk versehen, wenn nicht sicher ist, ob sich Personen vielleicht im späteren Leben weiterhin mit den Namen identifizierten. Bei der Frage, welche Namen in den jeweiligen Fällen verwendet werden sollen, wird sich an der spätesten privaten Verwendung eines Namens und der größtmöglichen Selbstbestimmung der Betroffenen orientiert.

      Eine klare Aussage über die tatsächliche Selbstidentifikation mit einem bestimmten Namen kann die Verwendung des Asterisk nicht bieten. Zahlreiche Gründe, die nicht zwingend etwas mit der Identität zu tun haben müssen, können hinter der privaten Weiterverwendung stehen. Darunter fallen zum Beispiel postalische Erreichbarkeit, auch im privaten Briefverkehr.

  • C

    • cis

      cis oder cisgeschlechtlich beschreibt Personen, die sich mit dem Geschlecht identifizieren, das ihnen bei der Geburt zugeschrieben wurde.

    • Crossdressing

      Als Crossdressing wird das Tragen von Kleidung und anderen Produkten wie Makeup und Schmuck bezeichnet, die nach gesellschaftlichen Vorstellungen nicht zu dem Geschlecht passen, das einer Person bei der Geburt zugeschrieben wurde.

  • D

    • Deadname

      Ein nach der Geburt amtlich eingetragener Name, mit dem sich trans und inter Personen nicht identifizieren und den sie nicht mehr für sich verwenden, wird als „Deadname“ (toter Name) verstanden. Mit Deadnaming wird die gewaltsame und outende Praxis bezeichnet, bei welcher sich andere Personen mit dem Deadname statt mit dem selbstgewählten Namen auf Betroffene beziehen.

      In dieser Ausstellung hat sich die Kuration aus Respekt vor den Betroffenen dazu entschieden, ihre Deadnames zu schwärzen. Die Quellenangaben im Quellenverzeichnis geben genügend Hinweise zur weiteren eigenen Recherche für Historiker*innen.

    • Dey als Pronomen

      In dieser Ausstellung wird das geschlechtsneutrale Pronomen „dey“ für die Personen verwendet, deren Geschlechtsidentität durch die bisher gesichteten historischen Quellen nicht geklärt werden konnte.

      Geschlechtsneutrale Pronomen wie „dey“ können sichtbar machen, dass eine Person im historischen Kontext binäre Geschlechternormen durch Handlungen oder Aussagen herausforderte. Für den Einsatz dieser Methode sollte es begründbare Anhaltspunkte innerhalb der historischen Quellen geben. Einer Person ein neutrales Pronomen zuzuschreiben kann schließlich auch fremdbestimmend sein. Die Verwendung von geschlechtsneutralen Neopronomen soll also als rein methodisch verstanden werden.

    • Direktivname

      Mit dem Begriff Direktivname bezeichnet Queer-Historiker*in Kai* Brust Namen von einer kurzen Liste von Vornamen, aus denen trans und einige inter Personen bei einer ab 1920 möglichen amtlichen Vornamensänderungen wählen mussten. Darunter fallen unter anderem Namen wie Alex, Toni, Gerd und Theo, die im zeitgenössischen Kontext jeweils sowohl männlich als auch weiblich konnotiert waren. Auf Grund der autoritären Weise auf die diese Namen vergeben wurden und für eine klarere Abgrenzung zu Deadnames und selbstgewählten Namen werden sie in dieser Ausstellung als Direktivnamen bezeichnet.

  • E

    • Endo

      Endo oder endogeschlechtlich bezieht sich auf Personen, deren körperliche Geschlechtsmerkmale den gesellschaftlichen und medizinischen Normvorstellungen von weiblichen oder männlichen Körpern entsprechen.

    • „Erbgesundheitsgericht“

      Die Erbgesundheitsgerichte wurden im Nationalsozialismus 1934 eingesetzt. Sie waren dafür zuständig, nach dem „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ (auch „Erbgesundheitsgesetz“) zu entscheiden, ob Menschen sterilisiert werden sollen. Während ihres Wirkens verfügten sie über 400.000 Sterilisationen an Menschen, die für den deutschen „Volkskörper“ als schädlich angesehen wurden. Darunter fielen vor allem für „behindert“ erklärte, sowie rassistisch und antisemitisch verfolgte Menschen.

  • E

    • Eugenik

      Als Eugenik bezeichnet man eine seit der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts entstehende Pseudowissenschaft. Sie verschrieb sich der Erforschung der „Qualität“ einer Nation und war rassistisch und feindlich gegenüber Menschen, die für „behindert“ erklärt wurden. Im deutschsprachigen Raum galt das Forschungsfeld auch als „Rassenhygiene“. Während der NS-Zeit wurden eugenische Gesetze und Weisungen erlassen, mit Hilfe derer vor allem für „behindert“ erklärte Menschen und jüdische Menschen ermordet und sterilisiert wurden.

  • G

    • Gender nonkonform oder geschlechtlich nonkonform

      Der Begriff geschlechtlich nonkonform bezieht sich auf Handlungen oder Aussagen von Personen, die innerhalb von zeitgenössischen gesellschaftlichen Normvorstellungen, nicht zu dem Geschlecht passten, das ihnen zugeschrieben wurde. Die Zuschreibung von Gender-Nonkonformität ist eine subjektive und meist gewaltsame Zuweisungspraktik innerhalb eines zeitgenössischen gesellschaftlich akzeptierten Systems von geschlechtlichen Normen wie zum Beispiel Kleidungs- und Verhaltensnormen.

    • Gender-Präsentation

      Gender-Präsentation beschreibt geschlechtlich konnotierte Aspekte der äußerlichen Selbstpräsentation einer Person. Dazu gehören zum Beispiel Kleidung, Schminke, Frisur und Haarlänge, sowie Gestik und Mimik. Diese Aspekte haben nicht in jeder Gesellschaft die gleiche Bedeutung. Wenn in dieser Ausstellung von Gender-Präsentation gesprochen wird, dann bezieht sich der Begriff auf während der NS-Herrschaft im deutschsprachigen Raum herrschende binärgeschlechtliche Normvorstellungen.

    • Geschlechtsbejahende Operation

      Als geschlechtsbejahende Operationen werden Operationen bezeichnet, denen sich trans Personen unterziehen, um sich in ihrem Körper wohler zu fühlen, da sie so häufig ihrer Geschlechtsidentität entsprechend besser leben können. In den 1920er und 1930er Jahren fielen darunter vor allem genitalverändernde Operationen von transfemininen Personen und Mastektomien (das Abnehmen der Brust) bei transmaskulinen Personen.

    • Gestapo

      Die Gestapo (Abkürzung für: Geheime Staatspolizei) war eine eigenständige, von der klassischen Polizeibehörde abgekoppelte politische Polizei, die unter der NS-Herrschaft vor allem für die Verfolgung politischer Gegner*innen zuständig war. Zu den Gegner*innen gehörten neben Oppositionellen auch andere Menschengruppen, wie jüdische, homosexuelle, und als „asozial“ zugeschriebene Menschen, Sinti*zze and Rom*nja, sowie alle möglichen Personen, die sich nicht entsprechend der NS-Ideologie verhielten. Die Gestapo war eng mit der SS verwoben. Vor allem durch Denunziationen war es ihr möglich, mit der NS-Ideologie nonkonforme Meinungen zu finden und zu bekämpfen.

    • „Homosexuellendezernat“

      Das „Homosexuellendezernat“ bei der Berliner Kriminalpolizei war für Fälle des Verdachts auf § 175 RStGB (Reichsstrafgesetzbuch) zuständig. Das Dezernat beschäftigte sich auch mit trans, vor allem mit transfemininen Personen, da diesen wegen ihrer nonkonformen Gender-Präsentation oft unterstellt wurde, sie seien schwule Männer. Je nach Zeitraum wurde das „Homosexuellendezernat“ während der NS-Herrschaft mit unterschiedlichen Abkürzungen bezeichnet. Darunter war z. B. KI M II 1 (1933-1935). Im August/ September 1935 wurde das Dezernat in die Gestapo eingegliedert. Auch in Hamburg gab es eine Art „Homosexuellendezernat“.

  • I

    • Intergeschlechtlich (inter)

      In dieser Ausstellung wird inter nicht als Identitätszuschreibung, sondern als Analysebegriff verwendet. Inter bezieht sich damit auf Personen, deren körperliche Geschlechtsmerkmale nicht den gesellschaftlichen und medizinischen Normvorstellungen von weiblichen oder männlichen Körpern entsprechen.

  • M

    • Misgendern

      Misgendern ist eine gewaltsame Praxis, bei der sich mit anderen als den selbstgewählten Pronomen, Anreden und weiteren geschlechtsmarkierenden Bezeichnungen auf eine Person bezogen wird.

    • Mugshot

      Ein Mugshot ist eine bestimmte Art von erkennungsdienstlicher Fotografie. Dabei werden bei der Polizei von der fotografierten Person normalerweise zwei bis drei Porträtfotos angefertigt, eines von vorne, eines von der Seite und ggf. noch eines von der anderen Seite. In der Regel enthält der Mugshot noch eine Art Identifikationsnummer oder persönliche Daten auf der Unterseite.

  • P

    • Passing

      Passing beschreibt einen Zustand, in dem trans Personen nicht als solche wahrgenommen werden, da sie sich so sehr den herrschenden Geschlechternormen angleichen konnten, dass sie als cis gelesen werden.

  • S

    • SS

      Die SS (Abkürzung für Schutzstaffel) war unter der nationalsozialistischen Herrschaft eine eigenständig agierende militärähnliche Organisation. Sie setzte die nationalsozialistische Ideologie gewaltsam durch. Die SS verwaltete ab 1934 die Konzentrationslager, unterstand keiner rechtlichen Prüfung und missbrauchte und ermordete während des NS-Regimes abertausende Menschen.

  • T

    • Transfeminin

      Transfeminin bezieht sich auf Personen, die sich nicht oder nicht gänzlich mit dem bei Geburt zugeschriebenen männlichen Geschlecht identifizierten. In dieser Ausstellung wird transfeminin nicht als Identitätszuschreibung, sondern als Analysebegriff verwendet.

    • Transgeschlechtlich (trans)

      Trans bezieht sich auf Personen, die sich nicht oder nicht ganz mit dem ihnen bei Geburt zugeschriebenen Geschlecht identifizierten. In dieser Ausstellung wird trans nicht als Identitätszuschreibung, sondern als Analysebegriff verwendet.

      Das Wort „trans“ wurde im zeitgenössischen Wortschatz nicht so verwendet, wie heute. Die Wortbedeutungen von „trans“ heute und dem zeitgenössischen Begriff „Transvestit“ damals sind aber gar nicht so verschieden. „Trans“ ist vielleicht sogar eine akkuratere Übersetzung des Begriffs „Transvestit“ nach heute als der Begriff „Transvestit“ selbst. Heute wird der Begriff „Transvestit“ eher nur für Personen verwendet, die ausschließlich Crossdressing praktizieren. Zur Zeit des Nationalsozialismus hatte der Begriff „Transvestit“ jedoch bereits einen Wandel durchlaufen, seit er vom Sexualwissenschaftler Magnus Hirschfeld 1910 erfunden worden war. Ähnlich wie die heutige Bedeutung von „trans“ bezog er sich nicht mehr nur auf Menschen, die crossdressten. Mit der Weiterentwicklung gesetzlicher Normen und medizinischer Möglichkeiten, insbesondere in den 1920er Jahren, bezog er sich stattdessen auch auf Menschen, die sich nicht mit dem ihnen bei der Geburt zugeschriebenen Geschlecht identifizierten und eine soziale und manchmal auch medizinische Transition anstrebten.

      Mehr zur analytischen Verwendung: Chris Mowat u. a., Historicising trans pasts. An introduction, in: Gend. Hist. 36. 2024, S. 3–13, hier S. 6 f.

    • Transmaskulin

      Transmaskulin bezieht sich auf Personen, die sich nicht oder nicht gänzlich mit dem bei Geburt zugeschriebenen weiblichen Geschlecht identifizierten. In dieser Ausstellung wird transmaskulin nicht als Identitätszuschreibung, sondern als Analysebegriff verwendet.

    • „Transvestit“

      „Transvestit“ ist ein Begriff, der im deutschsprachigen Raum von Magnus Hirschfeld in seinem Buch „Die Transvestiten“ (1910) erstmals definiert wurde. Das Wort besteht aus der lateinischen Vorsilbe „trans“ (jenseits oder über) und „vestis“ (Kleidung). Hirschfeld beschrieb damit Menschen, die am liebsten Kleidung trugen, die nach den zeitgenössischen gesellschaftlichen Vorstellungen nicht zu dem ihnen bei Geburt zugeschriebenen Geschlecht passten.

      Ganz im Gegenteil zum Wort „trans“ wird das Wort „Transvestit“ heute jedoch von nur wenigen Personen als Selbstbezeichnung benutzt. Von der jüngeren trans Generation wird es häufig als sehr abwertend empfunden.

  • U

    • Unterstrich _ vor dem Nachnamen

      Finden wir in historischen Quellen zwar Anhaltspunkte für eine geschlechtlich nonkonforme Identität einer Person, nicht aber den selbstgewählten Vornamen, kann das Weglassen des Vornamens potenziellem Deadnaming vorbeugen. Ein Unterstrich vor dem Nachnamen soll anzeigen, dass ein selbstgewählter Vorname existieren könnte.
      „Zusammenfassend kann ich nur noch erklären, dass mein innerster Wunsch immer darin bestanden hat, lieber als Frau, wie als Mann zu leben.“

      Das beschrieb die transfeminine _Matthusen in einem Polizeiverhör im Juni 1943. Nach _Matthusens Aussage scheinen weder er- noch geschlechtsneutrale Pronomen und stattdessen sie-Pronomen angemessen. Weil wir jedoch nicht wissen, ob _Matthusen einen selbstgewählten Namen hatte, dies aber auch nicht ausschließen können, setzen wir einen Unterstrich vor den Nachnamen. Der Straßenhändler _Spindler war bei seinen Kund*innen als „Kleener oder Dicker“ und als „zu dem männlichen Geschlecht zugehörig“ bekannt. Auch seine Nachbar*innen kannten ihn nur als Mann. Seinen selbstgewählten Namen kennen wir nicht, doch mit dem Unterstrich vor seinem Nachnamen können wir Raum dafür schaffen.

    • „Volksgemeinschaft“

      Die Idee der „Volksgemeinschaft“ wurde durch nationalistische Propaganda während des Ersten Weltkriegs entwickelt und verfestigt, um die Bevölkerung im Krieg zusammen zu halten. Im Ersten Weltkrieg meldeten sich viele jüdische Männer noch freiwillig zum Militärdienst, unter anderem, um endlich als Teil der Nation anerkannt zu werden.

      In der nationalsozialistischen „völkischen Volksgemeinschaft“, die von vornherein jüdische Menschen ausschloss, war jüdische Teilhabe undenkbar. In der „Volksgemeinschaft“ aus der NS-Ideologie bestimmten Rassismus, Antisemitismus und Feindlichkeit gegenüber für „behindert“ erklärten Personen, wer dazu gehörte und wer nicht. Mit Hilfe von sozialen und kulturellen Normen, wie zum Beispiel Geschlechter- und Körpernormen, wurden bestimmte Gruppen zusätzlich ausgeschlossen.

    • „Volkskörper“

      Ein wichtiges Konzept in der Nazi-Ideologie war der sogenannte „Volkskörper“. Die Idee dahinter war, dass das gesamte „Volk“ eine Art Körper sei, in dem bestimmte Personen als „Virus“ angesehen wurden. Diese Personen sollten daher aus dem „Volkskörper“ entfernt werden. Zu diesen Personen zählten nicht nur politische Gegner*innen. Gesetze und Regelungen, die auf dieser Idee aufbauten, führten zum Beispiel zur Ermordung von be_hinderten Menschen. Außerdem wurden tausende Menschen sterilisiert, weil ihre Fortpflanzung angeblich Kinder hervorbringen würde, die in der „Volksgemeinschaft“ unerwünscht waren.

  • W

    • Weibliche Kriminalpolizei

      Die Weibliche Kriminalpolizei (WKP) entstand in den 1920er Jahren. Sie war eine Abteilung der Kriminalpolizei, die sich vor allem mit Opfern, Zeug*innen und minderjährigen Straftäter*innen beschäftigte. Nur Beamtinnen arbeiteten beim preußischen Zweig der WKP. Ermittlungen zu führen und Opferschutz waren Aufgaben der WKP. Die Beamtinnen arbeiteten eng mit Fürsorgeeinrichtungen zusammen.

Zum Hauptbereich springen Zum Hauptmenü springen