Zwangsouting
© Landesarchiv Berlin.
Ein Ausschnitt aus _Spindlers Gestapoverhör
Zwangsfotografie (Mugshot) ca. 1939/40, © Landesarchiv Berlin.
In diesem Ausschnitt aus einem Gestapoprotokoll der Vernehmung des transmaskulinen Obsthändlers _Spindler vom 22. August 1940 ist zu lesen, dass all seine Kund*innen und Nachbar*innen ihn nur als Mann kannten. _Spindler war Anfang August 1940 von der Kriminalpolizei dabei aufgegriffen worden, wie er in männlich konnotierter Kleidung seinem Obsthandel an einer Straßenecke nachging, an der er normalerweise nicht verkaufte. Die Gestapo erfuhr durch die Kriminalpolizei davon und verpflichtete _Spindler, fortan weiblich konnotierte Kleidung zu tragen. Er wurde durch die Gestapo also dazu gezwungen, sich vor seinem gesamten sozialen Umfeld zu outen. Dies bedrohte nicht nur den privaten Frieden in seinem Wohnhaus. Als Straßenhändler konnte es für ihn existenzbedrohend sein.
Ermittlungen gegen geschlechtlich nonkonforme Personen konnten zu Zwangsoutings im sozialen Umfeld, zum Beispiel vor der Familie, vor Vorgesetzten, Kolleg*innen und Kund*innen, sowie vor den Nachbar*innen führen. Sowohl die familiäre als auch die finanzielle Zukunft der Betroffenen konnte durch Zwangsoutings gefährdet sein. Während der Verhöre konnten Beamt*innen mit Zwangsoutings drohen und Betroffene so unter Druck setzen.