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Zwangsfotografien

Ausschnitt Gedicht handgeschrieben auf Papier. Höre Audio.

© Landesarchiv Nordrhein-Westfalen, ganzes Script lesen.

Ein Gedicht von Adele Haas über ihre Inhaftierung und Zwangsfotografie

Privatfoto in Besitz von Adeles Nichte Anni, Adele Haas in Rock und Bluse auf einer Wiese, sie hällt ein Kleinkind im Arm, vor ihr ein schwarzer Pudel

Privatfoto der Familie ca. 1967/8, © Jako Wende.

Adele Haas

Dieses Gedicht schrieb die intergeschlechtliche Adele Haas am 22. September 1935, als sie in Koblenz inhaftiert war, wegen des Verdachts eine Geschlechtskrankheit weitergegeben zu haben. In der Haft wurden von Adele drei Zwangsfotografien angefertigt. Darüber spricht sie auch in ihrem Gedicht.

Adele Haas verbrachte während der NS-Zeit fast fünf Jahre in verschiedenen Konzentrationslagern. Am 15. April 1945 wurde sie aus dem KZ Bergen Belsen dem Tode nah befreit. Bald darauf wurde sie von der französischen Militärregierung jedoch wieder verhaftet, da man sie für eine Spionin und/oder Diebin hielt. In französischer Gefangenschaft wurde sie mehrfach misshandelt.

Im Rahmen von Polizeiermittlungen und Gerichtsverfahren, sowie in medizinischen Institutionen wie Psychiatrien wurden oft Zwangsfotografien angefertigt. Dazu zählen Mugshots und Ganzkörperaufnahmen. Als geschlechtlich nonkonform wahrgenommene Personen, vor allem trans- und intergeschlechtliche Personen, wurden oft dazu gezwungen sowohl in ihrer bevorzugten Kleidung, als auch nackt zu posieren. Häufig war ein Ziel der Nebeneinanderstellung dieser Fotografien, die Körper der Betroffenen angeblich „zu entlarven“. Teilweise wurden auch Fotos von der selben Person in männlich und weiblich konnotierter Kleidung nebeneinander gestellt.

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