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„Vorbeugungshaft“

Abschnitt getippt mit Schreibmaschine: Staatliche Kriminalpolizei Kriminalpolizeistelle Krim. Inspekt. Vorb. 3, Index: Richter 3735 K.6.42, Berlin C 2, den 18.5.1942, Dircksenstrasse 14, Eingangsstempel: Strafgefängnis Tegel in Berlin den 20. Mai 1942, An den Direktor der Strafanstalt Berlin-Tegel. Betrifft: (Deadname geschwärzt) Richter, 24.9.07 Lichterfelde geb., Bezug: ohne, Es ist geplant, den Richter in polizeiliche Vorbeugungshaft zu nehmen. Ich bitte daher, ihn nach seinder Strafverbüssung nicht auf freien Fuss zu setzen, sondern mittels Sammeltransportes dem Polizeigefängnis Berlin für die Kriminalinspektion Vorbeugung zurückzusistieren. Gleichzeitig bitte ich, unter Benutzung des beiliegenden Vordrucks über seine Führung in der Strafanstalt zu berichten. Die beiden Vordrucke bitte ich mir zurückzusenden. Sofern er in eine andere Strafanstalt überführt ist, bitte ich, dieses Schreiben dorthin zu senden. Den Eingang des Schreibens bitte ich mir zu bestätigen und den voraussichtlichen Entlassungstag mitzuteilen. Im Auftrag Unterschrift.

© Landesarchiv Berlin.

_Richters Vorbeugungshaftbefehl

_Richter auf Stuhl in Küche in Kaftan mit Brosche, verziertem Tuch auf dem Kopf, das seitlich über die Schulter fällt

Privates Foto, © Landesarchiv Berlin.

_Richter

Inhaltswarnung: In diesem Text wird Mord thematisiert.

Dieser Vorbeugungshaftbefehl wurde kurz vor der Entlassung von Hausdiener*in _Richter aus dem Gefängnis in Berlin Tegel am 18. Mai 1942 von der Kriminalinspektion Vorbeugung der Berliner Kriminalpolizei ausgestellt. _Richter saß im Gefängnis, weil dey unter § 175 für schuldig befunden worden war. Auch wenn das Gefängnis in Berlin Tegel keinen Grund sah, _Richter weiter zu inhaftieren, war die Kriminalinspektion Vorbeugung anderer Meinung. _Richter wurde weiter festgesetzt, diesmal im KZ Sachsenhausen. Nicht einmal drei Monate später, am 28. Juli, wurde dey durch die SS bei einer gezielten Tötungsaktion von als homosexuell verstandenen Internierten im Klinkerwerk des KZs Sachsenhausen ermordet.

Die „Vorbeugungshaft“ war ein Instrument der Kriminalpolizei im Nationalsozialismus. Sie ermöglichte es dieser, Menschen ohne richterlichen Beschluss und auf unbestimmte Zeit zu inhaftieren, häufig in einem KZ. Diese Form der Haft bewegte sich in einem rechtsfreien Raum, denn gegen sie konnte kein Rechtsmittel eingelegt werden. Meistens wurde sie angewendet, wenn nach Verbüßung einer Haftstrafe, zum Beispiel als Folge eines Gerichtsverfahrens, die Entlassung einer Person aus dem Gefängnis erwartet wurde. Wenn die Kriminalinspektion Vorbeugung der Ansicht war, dass eine Person die öffentliche Sicherheit gefährde, bzw. nicht der nationalsozialistischen Ideologie entsprechend leben würde, dann wurde diese Person direkt wieder verhaftet.

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