Verdacht auf Homosexualität
© Brandenburgisches Landeshauptarchiv Potsdam.
Käte Rogallis KZ-Zugangsliste
© Zeichnung von Tomka Weiß.
Bei diesem Dokument handelt es sich um die Zugangsliste in das KZ Sachsenhausen vom Tag der Internierung der transfemininen technischen Zeichnerin und Feinmechanikerin Käte Rogalli. Ihr war der „Transvestitenschein“ zwischen 1933 und 1936 entzogen worden. Dass sie danach weiterhin weiblich konnotierte Kleidung trug, nutzten Menschen aus ihrem sozialen Umfeld als Grund sie zu denunzieren. Daraufhin wurde sie von der Gestapo verhaftet und vom 27. Mai 1937 bis 23. März 1938 im KZ Sachsenhausen interniert.
Auf der Zugangsliste ist sichtbar, dass vor dem Wort „Transvestit“ in Klammern etwas durchgestrichen wurde. Vergleicht man diese mit anderen Listen, so wird klar, dass es sich dabei um den § 175 handelt, unter dem Personen als homosexuelle Männer verfolgt wurden. Dass „Transvestit“ in Klammern hinter dem § 175 steht, verrät, dass Kätes Femininität von der Gestapo als Beweis für Homosexualität verstanden wurde. Der durchgestrichene § 175 lässt vermuten, dass sich dieser Verdacht auf Homosexualität nicht bestätigen konnte.
Von Gender-Präsentation wie Bekleidung, Frisur usw. schlossen Polizei und Gestapo häufig auf sexuelle Orientierung. Zahlreiche Personen die, ähnlich wie Käte, unter Verdacht homosexueller Handlungen zwischen Männern, strafbar nach § 175 standen, versuchten bei Verhören besonders männlich zu wirken, um den Homosexualitätsverdacht zu entkräften.