Untersuchungshaft und Verpflichtungs- erklärungen
© Landesarchiv Berlin.
_Halles Verpflichtungserklärung
© Landesarchiv Berlin.
Diese Verpflichtungserklärung unterzeichnete Kraftfahrer*in _Halle am 18. Oktober 1939 nach fast zweiwöchiger Untersuchungshaft. _Halle war bei einer Razzia festgenommen worden und wurde von der Gestapo verdächtigt, ein schwuler Mann zu sein. Schon 1926 war dey von einem Nachbarn wegen des Tragens von weiblich konnotierter Kleidung und wegen vermuteter Homosexualität angezeigt worden. Während der Ermittlungen der Gestapo 1939 konnte jedoch nicht nachgewiesen werden, dass _Halle noch weiblich konnotierten Kleidung trug. Durch die Verpflichtungserklärung versuchte die Polizei zu erzwingen, dass sich _Halle in Zukunft unauffällig verhielt.
Eine Verpflichtungserklärung wirkte drohend und abschreckend, denn nach der Unterzeichnung hatte die Polizei ein wirksames Werkzeug zur Hand. Trugen die Betroffenen danach weiterhin ihre bevorzugte Kleidung, konnte dies von der Polizei, ähnlich wie nach Entzug des „Transvestitenscheins“ leicht als Verstoß gegen polizeiliche Auflagen interpretiert werden.
Unterzeichnet wurden solche Erklärungen in der Regel unfreiwillig und unter großem Druck. Sie waren ein Weg aus der Untersuchungshaft, während der polizeiliche Ermittlungen geführt wurden und Gefangene ggf. auf einen Gerichtsprozess warteten. Eine Untersuchungshaft konnte mehrere Tage oder sogar Monate dauern und daher zum Verlust der Wohnung und des Arbeitsplatzes führen.