Registrierung und Überwachung
© Bundesarchiv Berlin Lichterfelde.
Ausschnitt eines Schreibens des Leiters des Berliner Homosexuellendezernates
Dieser Ausschnitt stammt aus einem Schreiben vom 28. März 1934 von Bernhard Strewe, dem Leiter des Berliner Homosexuellendezernates. Das Schreiben ist Teil der Namensänderungsakte des transmaskulinen Blumenhändlers *Gerd Böhnke. Strewe bestätigt darin dem Sachbearbeiter des Innenministeriums, der für Namensänderungen zuständig war, dass „Transvestitenscheine“ nicht mehr ausgestellt würden.
Auch wenn während der NS-Herrschaft vereinzelt Genehmigungen zum Tragen der bevorzugten Kleidung erteilt wurden, zeigt Strewes Schreiben, dass die Ausstellung der Scheine in ihrer klassischen Form eingestellt wurde. Damit hatten die Betroffenen vermutlich kein im Alltag nützliches Dokument mehr zur Hand. Über die Entscheidung zu Böhnkes Namensänderung berichtete der Sachbearbeiter des Innenministeriums dem Staatssekretär zwei Monate nach Strewes Schreiben:
„Außerdem pflegte der Polizeipräsident solchen Personen einen sogenannten Transvestitenschein auszustellen. Im Zusammenhang mit den sonstigen Maßnahmen zur Bekämpfung des sittlichen Verfalls, die nach der Machtergreifung durch die nationalsozialistische Bewegung ergriffen worden sind, hat der Polizeipräsident die letztere Übung jedoch aufgegeben. Nichtsdestoweniger befürwortet der Sachbearbeiter des Polizeipräsidiums in dieser Sache die Namensänderung.“
Die Scheine dienten der Polizei bereits in der Weimarer Republik zur Registrierung und Überwachung von trans Personen. Aus der Namensänderungsakte des vermutlich intergeschlechtlichen Büroangestellten *Gerd Diede von 1933 geht hervor, dass das Berliner Homosexuellendezernat trotz Abschaffung der Scheine weiterhin die „Überwachung von Transvestiten“ übernahm. In Hamburg wurden die Scheine vermutlich noch bis 1936 ausgestellt.