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Entzug des „Transvestitenscheins“

Etwa Din A5 großes Stück Papier mit Text: Der Polizeipräsident Abteilung IV. E1 No 93, Berlin E 25 Alexanderstr. 3.6, den 6. September 1928. Die Arbeiterin (Deadname geschwärzt) Katter, 14.3.1910 Berlin geb., in Britz Muthesiushof 8 wohnhaft, ist hier als Männerkleidung tragend bekannt. Unterschrift: Strewe Kriminal-Kommissar.

© Magnus-Hirschfeld-Gesellschaft Berlin.

Gerd Katters „Transvestitenschein“

Portraitfoto Gerd Katter in Hemd, Krawatte und Anzug, die Haare nach hinten gekämmt.

© Bundesarchiv Berlin Lichterfelde, © qualitativ nachbearbeitet durch Kai* Brust.

Gerd Katter

Dies ist der einzige erhaltene „Transvestitenschein“ in der Form, wie er in den 1920er Jahren vermutlich aussah. Er gehörte dem transmaskulinen Schauspieler und Tischler Gerd Katter. Dieser hatte den Schein zweimal gefaltet, damit er in eine Hemdtasche passte.

Der „Transvestitenschein“ war eine Art Ausweisdokument für trans Personen. Er wurde in den 1920er Jahren vor allem von den Homosexuellendezernaten der Berliner und Hamburger Kriminalpolizei ausgestellt. Um den Schein zu erhalten, mussten Betroffene ein medizinisches Gutachten vorweisen. Sie mussten außerdem in der Öffentlichkeit unauffällig in ihrem Identitätsgeschlecht leben können. Im Alltag konnte der Schein hilfreich sein. Man konnte nachweisen, dass die Polizei das Auftreten in der bevorzugten Kleidung duldete. Die Berliner Polizei hatte vermutlich erstmals 1908 eine solche Duldungen schriftlich erteilt, jedoch wahrscheinlich nicht in der Form eines Scheins, wie dem von Gerd Katter.

Ab 1933, mit dem Beginn der nationalsozialistischen Herrschaft, wurden die Scheine vielen Betroffenen entzogen. Trugen sie dennoch ihre bevorzugte Kleidung weiter, konnte ihnen das als Verstoß gegen Auflagen der Polizei ausgelegt werden. Nicht selten führte dies zur Verhaftung. Der Entzug der Scheine ist einer der Gründe, warum die meisten dieser Dokumente heute nicht mehr erhalten sind.

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