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Drohungen und Verwarnungen

Auszug aus Polizeiverhörprotokoll mit Schreibmaschine geschrieben: Mir ist hier die Weisung erteilt worden, dass ich schwerste polizeiliche Massnahmen zu erwarten habe, wenn ich noch einmal in Frauenkleidung in der Öffentlichkeit festgestellt werde. Weiter bin ich darauf hingewiesen worden, dass ich mit meiner Einweisung in ein Konzentrationslager zu rechnen habe, wenn ich die mir gegebene Anweisung nicht befolge. Hierzu erkläre ich, dass ich den mir gemachten Vorhalt richtig verstanden habe. Ich werde mich künftig so verhalten, dass polizeilicherseits keine Veranlassung mehr geboten wird.

© Landesarchiv Berlin.

Ein Ausschnitt aus _Matthusens Verhörprotokoll

Bei einem Verhör der transfemininen Lehrkraft _Matthusen am 21. Juni 1943 drohte die Gestapo ihr mit „schwersten polizeilichen Maßnahmen“ und einer KZ-Haft, sollte sie erneut in weiblich konnotierter Kleidung aufgegriffen werden. Sie hatte vorher folgendes zu Protokoll gegeben:

„Anführen will ich hierbei noch, dass ich auch ein starkes Verlangen danach habe, mich als Frau mit Ohrringen, Halsketten und Armbändern zu schmücken. Auch habe ich mir gerne die Fingernägel nach der Art einer Frau lackiert. Zusammenfassend kann ich nur noch erklären, dass mein innerster Wunsch immer darin bestanden hat, lieber als Frau, wie als Mann zu leben.“

Bei Verhören wurden gegenüber als geschlechtlich nonkonform wahrgenommenen Personen Verwarnungen und Drohungen ausgesprochen. Ihnen wurde mit Strafen und KZ-Haft gedroht, um ihnen Angst davor zu machen, ihre Identität offen zu leben. Durch den Druck von Drohungen versuchten Beamt*innen außerdem, den Betroffenen Aussagen zu entlocken, die während der Ermittlungen und vor Gericht gegen sie verwendet werden konnten.

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