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Beschlagnahmung von Kleidungsstücken

Polizeibericht mit Schreibmaschine geschrieben: Idar-Oberstein, den 15.9.1937, Eingangsstempel: Am 14.9. ds. Js. habe ich mich mit dem Wild nach Frankfurt begeben. Ich habe mich bei der Kriminal-Direktion gemeldet und wurde an die 2. Krim.-Inspektion verwiesen. Vor dort wurde mir der Krim.-O.-Asst. Gorius von 7. K.K. zugestellt. In der Universität hatte Wild die fragl. Gegenstände nicht. Er gab sofort an, dass für den Fall, dass die Sachen sich nicht in der Universität befänden, diese sich in seinem Zimmer in der Lützowstrasse 3 befinden. Tatsächlich hatte Wild nichts in der Universität. Wir begaben uns sodann in die Wohnung des Wild. In einem großen Schließkoffer hatte Wild ein verschnürtes Kartonschächtelchen, worin er die in seiner Vernehmung aufgeführten Sachen aufbewahrte. Sonstige Gegenstände waren in dem privaten Zimmer nicht vorhanden, Die Gegenstände wurden eingezogen und sind beigefügt.
Unterschrift Krim.-O.-Asst.

© Landesarchiv Berlin.

Ein Polizeibericht zur Beschlagnahmung von _Wilds Kleidung

Portrait in Anzug, Krawatte und hellem Hemd.

Führerscheinfoto 1921, © Stadtarchiv Idar-Oberstein.

_Wild

Wie aus diesem Polizeibericht vom 15. September 1937 hervorgeht, fand die Kriminalpolizei in der Wohnung von Edelsteinforscher*in _Wild in Frankfurt am Main weiblich konnotierte Kleidungsstücke und beschlagnahmte diese kurzerhand als Beweismittel. _Wild leitete das Institut für Edelsteinforschung in Idar-Oberstein, welches zum Zeitpunkt der Ermittlungen ein Außeninstitut der Universität Frankfurt am Main war und besaß daher auch eine Wohnung in Frankfurt.

Im Rahmen reichsweiter Ermittlungen gegen die Berliner Schneiderin Hella Knabe kam es bei zahlreichen ihrer Kund*innen zu Wohnungsdurchsuchungen, so auch bei _Wild. Laut eigener Aussage hatte _Wild Hella Knabe 1933 in Berlin besucht. Postalisch hatte sich _Wild später schwarze Strümpfe, Schuhe und Strumpfbänder von Knabe zuschicken lassen. Bei einem Verhör gab _Wild zu Protokoll, die Sachen in Frankfurt aufzubewahren, damit die Ehefrau nichts von der Vorliebe zu weiblich konnotierter Kleidung erfahren würde.

_Wild die Kleidungsstücke in Frankfurt auf, da die Ehefrau nichts von
Crossdressing war während der NS-Herrschaft eigentlich nicht explizit strafbar. Dennoch wurden vor allem weiblich konnotierte Kleidungsstücke von der Polizei als „Indizien“ beschlagnahmt, wenn diese den gesellschaftlichen Vorstellungen nach nicht zu dem bei der Geburt zugeschriebenen Geschlecht der Beschuldigten passten. Die Polizei erhoffte sich, die Betroffenen durch die Kleidung als schwule Männer entlarven zu können, denn von der Kleidung leiteten die Beamt*innen die sexuelle Orientierung der Betroffenen ab. Auch wurde die Kleidung dazu verwendet, um den Verdächtigten „unsittliche“ Motive und die Verschleierung ihrer Identität zu unterstellen.

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