Benachteiligung bei familienrechtlichen Angelegenheiten
© Landesarchiv Berlin.
Ein Ausschnitt eines Verhörprotokolls über Käte Rogalli
© Tomka Weiß
Inhaltswarnung: Dieser Text enthält Berichte über Suizid.
In diesem Auszug aus einem Verhörprotokoll der transfemininen Käte Rogalli wird ihre Benachteiligung bei ihrer Scheidung beschrieben. Kätes Ehefrau habe Ehebruch begangen, doch Käte sei vor Gericht eine Mitschuld an der Scheidung gegeben worden. Der Richter habe Käte zum Vorwurf gemacht, dass sie wegen ihres Transseins einige Monate im Konzentrationslager inhaftiert gewesen sei.
Als Käte einige Jahre später in einer Psychiatrie festgehalten wurde, beschrieb sie gegenüber einem Arzt, ihre eigene Mutter hätte mit Briefen an das Jugendamt dafür gesorgt, dass ihr das Sorgerecht für ihre Kinder entzogen worden sei. Am 11. April 1943 nahm sie sich in der Psychiatrie das Leben.
Bei familienrechtlichen Angelegenheiten, wie Eheschließungen, Scheidungen, Erb- und Sorgerechtsstreits, konnten geschlechtlich nonkonforme Personen benachteiligt werden. Ihre Gender-Präsentation, Geschlechtsidentität und Körper wurden häufig als „unsittlich“ angesehen. Auch waren einige Mediziner*innen der Meinung man solle sie aus der Reproduktion im sogenannten „Volkskörper“ ausschließen und dafür sorgen, dass sie keine Kinder bekommen würden.