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Benachteiligung bei familienrechtlichen Angelegenheiten

Abschnitte eines mit Schreibmaschine getippten Polizeiverhörs, einige Stellen unkenntlich gemacht: K. I. M II 1. Berlin, den 12.7.1938. Vorgeführt erscheint der beschuldigte Rogalli und sagt im Anschluß an seine verantwortliche Vernehmung noch folgendes: [einige Textpassagen von der Kuration unkenntlich gemacht] Mit meiner Ehefrau, mit der ich von 1929 bis Januar d. J. verheiratet war, bin ich geschieden. Wir sind beide für schuldig erklärt worden, sie, weil sie Ehebruch getrieben hatte und ich, weil ich wegen meiner Veranlagung im Konzentrationslager war.

© Landesarchiv Berlin.

Ein Ausschnitt eines Verhörprotokolls über Käte Rogalli

Zeichnung von Käte Rogalli im Profil

© Tomka Weiß

Käte Rogalli

Inhaltswarnung: Dieser Text enthält Berichte über Suizid.

In diesem Auszug aus einem Verhörprotokoll der transfemininen Käte Rogalli wird ihre Benachteiligung bei ihrer Scheidung beschrieben. Kätes Ehefrau habe Ehebruch begangen, doch Käte sei vor Gericht eine Mitschuld an der Scheidung gegeben worden. Der Richter habe Käte zum Vorwurf gemacht, dass sie wegen ihres Transseins einige Monate im Konzentrationslager inhaftiert gewesen sei.

Als Käte einige Jahre später in einer Psychiatrie festgehalten wurde, beschrieb sie gegenüber einem Arzt, ihre eigene Mutter hätte mit Briefen an das Jugendamt dafür gesorgt, dass ihr das Sorgerecht für ihre Kinder entzogen worden sei. Am 11. April 1943 nahm sie sich in der Psychiatrie das Leben.

Bei familienrechtlichen Angelegenheiten, wie Eheschließungen, Scheidungen, Erb- und Sorgerechtsstreits, konnten geschlechtlich nonkonforme Personen benachteiligt werden. Ihre Gender-Präsentation, Geschlechtsidentität und Körper wurden häufig als „unsittlich“ angesehen. Auch waren einige Mediziner*innen der Meinung man solle sie aus der Reproduktion im sogenannten „Volkskörper“ ausschließen und dafür sorgen, dass sie keine Kinder bekommen würden.

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